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Schwerpunkte
Dr. Ismail Öztürk, LL.M.
Gründer & Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter | EHR Legal
Rechtsanwalt Dr. Ismail Öztürk, LL.M., ist Gründer der Kanzlei EHR Legal. Er berät Unternehmen und Privatpersonen mit Tätigkeitsschwerpunkten im Arbeitsrecht, Unternehmens- und Vertragsrecht, Datenschutz-/KI-Recht (AI-Act-Compliance) sowie in der Strafverteidigung — mit dem Ziel, juristische Lösungen konsequent an den wirtschaftlichen Interessen der Mandantschaft auszurichten.
Geprägt durch seine Tätigkeit bei einer der weltweiten Big-Four-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie den renommierten Kanzleien Freshfields Bruckhaus Deringer und Luther, bringt er internationale Top-Tier-Beratungsqualität in eine agile, hochspezialisierte Kanzleistruktur. Sein lösungsorientierter Ansatz zeigt sich in der pragmatischen Umsetzung komplexer Herausforderungen – von der Strukturierung zielgerichteter Unternehmensorganisationen bis hin zur Implementierung moderner, dauerhafter Rechtsberatungsmodelle (Legal as a Service) für Unternehmensmandanten.
Das rechtliche Fundament von Dr. Öztürk ist stark international ausgerichtet. Im Anschluss an seine juristische Ausbildung mit Stationen in Köln und New York erwarb er den „Master of Laws“ (LL.M. in Business Law) als Joint Degree – ausgezeichnet mit dem Prädikat summa cum laude. Ebenso schloss er seine Promotion im Energiewirtschaftsrecht an der renommierten Universität zu Köln mit der Bestnote und Auszeichnung ab. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Dr. Öztürk als Lehrbeauftragter an der Hochschule des Bundes und trägt durch Fachpublikationen aktiv zum juristischen Praxisdiskurs bei.

Schwerpunkte
Mesut Baris, LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Of Counsel | EHR Legal
Rechtsanwalt Mesut Baris, LL.M., ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und als Of Counsel für EHR Legal u.a. in Frankfurt am Main tätig. Er berät im Arbeitsrecht sowie an dessen Schnittstellen zum Wirtschafts- und Zivilrecht. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, Trennungs- und Restrukturierungsprozesse, die Zusammenarbeit mit Betriebsräten sowie die Vertretung vor den Arbeitsgerichten. Daneben berät er Geschäftsführer und leitende Angestellte zu Dienstverträgen, Vergütung und Beendigungsvereinbarungen.
Vor seiner juristischen Laufbahn absolvierte er eine kaufmännische Ausbildung. Diese Doppelqualifikation prägt seine Arbeitsweise: Er ordnet arbeitsrechtliche Fragestellungen in die betriebswirtschaftlichen Abläufe des Unternehmens ein — von Personalkosten über Betriebsablauf bis zur Wirkung von Trennungslösungen auf die Planung.
Seinen Master of Laws (LL.M.) erwarb er an der Universität zu Köln. Er betreut regelmäßig Mandate mit grenzüberschreitendem Bezug und berät in deutscher, englischer und türkischer Sprache. Zu seinen Mandanten zählen nationale und internationale Arbeitgeber sowie Führungskräfte.